Gerne berate ich Sie, wenn Sie in einen Listenhund der Liste 2 halten wollen, oder bereits halten. Nachdem ich selbst Halterin von 3 Listenhunden bin, weiß ich aus eigener Erfahrung was es heißt einen „Listi“ zu Hause zu haben.
Die Haltung eines solchen Hundes unterscheidet sich doch oft sehr zu der eines „normalesn Hundes“. Die Menschen begegnen einem mit schiefen Blicken in der Hundeschule ist man automatisch die mit dem „aggressiven Kampfhund“. Mit solchen Vorurteilen kenne ich mich bestens aus.
Bei mir können Sie erlernen wie Sie und Ihr Hund ein souveränes Team bilden und sich in der Gesellschaft bewegen können und sogar anerkennende Blicke ernten.
Wenn Sie Hilfe bei der Vorbereitung auf ein Gutachten brauchen, werde ich Sie dabei unterstützen.
Für alle Hundehalter die sich mit den Kampfhunden nicht so gut auskennen hier ein kleiner Auszug:
Es gibt zwei Kategorien:
Liste 1: Bei diesen Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als “Kampfhunde” unwiderlegbar unterstellt. Dies beinhaltet Hunde die nicht gehalten werden dürfen. Darunter auch z. B. American Pitbull, Tosa Inu, und Bandog.
Liste 2: Bei Tieren dieser Rassen wird die Eigenschaft als “Kampfhunde” vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, daß diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.
Diese Hunderassen kann man unter bestimmten Voraussetzungen, was von der Gemeinde abhängig ist, halten. z. B: Bullmastiff, Dogo Argentino, Douge de Bordeaux und Rottweiler.
Wollen Sie als der Halter in diesen Fällen von der Erlaubnispflicht freikommen, so muss er gegenüber der Gemeinde nachweisen, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist.
Das kann geschehen durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Hält die Gemeinde den Nachweis für erbracht, stellt sie auf Antrag hierüber eine Bescheinigung aus, aus der hervorgehen muss, dass die Haltung des Hundes keiner Erlaubnis bedarf (Negativzeugnis).
Gerne informiere und berate ich Sie ausführlich in Sachen Listenhund.